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ATEX-Zertifizierung und Vorgaben

Andere versprechen, Renzmann liefert Sicherheit

Unsere Destillieranlagen und industriellen Waschmaschinen erfüllen die Anforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. Hierin sind die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Geräte und Schutzsysteme in explosionsfähigen Atmosphären festgelegt.

Zoneneinteilung nach ATEX: Die Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre zählt

  • Zone 0: Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. (Alle in Zone 0 verbauten Geräte müssen der Kategorie 1 entsprechen).
  • Zone 1: Bereich, in dem während des normalen Betriebs gelegentlich mit einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen ist. (Alle in Zone 1 verbauten Geräte müssen mindestens der Kategorie 2 entsprechen).
  • Zone 2: Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre nur selten und kurzzeitig auftritt. (Alle in Zone 2 verbauten Geräte müssen mindestens der Kategorie 3 entsprechen).
Das Bild zeigt eine beispielhafte Zoneneinteilung

Das Bild zeigt eine beispielhafte Zoneneinteilung

Gerätegruppen und -kategorien nach ATEX

ATEX unterscheidet Gerätegruppen und -kategorien sowie Zoneneinstufungen am Einsatzort:

  • Gerätegruppen: Gruppe I (Bergbau) und Gruppe II/III (Industrie; Gase bzw. Stäube). Für unsere Produkte relevant: Gruppe II (Gase/Dämpfe).
  • Kategorien & Zonen: Die Gerätekategorien 1/2/3 korrespondieren mit der Einstufung des Auftretens einer Ex-Atmosphäre in den Zonen 0/1/2 (Gas) – je häufiger eine Ex-Atmosphäre auftreten kann, desto höher die Anforderung an das Gerät.

Besonderheit bei Renzmann-Destillieranlagen

Im Gegensatz zu vielen anderen Herstellern definieren wir im Inneren unserer Destillieranlagen Zone 0. Denn auch wenn unter Vakuumbedingungen die explosionsfähige Atmosphäre zeitweise nicht mehr existiert (fehlender Sauerstoff), so ist aus unserer Sicht mindestens häufig eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden. Das kann unter Umständen beim Nachfüllen während des Betriebs sein und ist tatsächlich bei jedem An- und Abfahrvorgang der Destillation der Fall.

Andere Hersteller argumentieren, dass das Auftreten einer solchen Atmosphäre beim Destillieren unter Vakuum nur gelegentlich sei, und treffen auf Basis dieser Beurteilung eine weniger strenge Zoneneinteilung (d.h. Zone 1). Diese Einschätzung teilen wir eindeutig nicht: für uns haben Maschinen- und Betriebssicherheit höchste Priorität – ohne jede Einschränkung.

Renzmann steht beim ATEX-Schutz für kompromisslose Sicherheit

Das bedeutet: Neben allen elektrischen Geräten, sind auch alle bewegten mechanischen Teile im Inneren der Destillationsblase baumustergeprüft und für den dauerhaften Betrieb in Ex-Zone 0 zugelassen.

Das erhöht die Sicherheit und schützt langfristig Ihre Prozesse.

Was das für Ihre Renzmann-Maschine bedeutet

  • Zonengerechtes Design und Vermeidung von Zündquellen: Korrekte Auswahl geeigneter Geräte durch Renzmann entsprechend der Anwendung und der herrschenden Zone.
  • Dokumentation & Kennzeichnung: unsererseits EU-Konformitätserklärung, CE- und Ex-Kennzeichnung nach 2014/34/EU.

Unser Anspruch

Wir liefern ATEX-konforme Maschinen für den Betrieb mit brennbaren Lösemitteln. Grundlage sind die Richtlinie 2014/34/EU (aktuelle Fassung) und die dazugehörigen Leitlinien der EU-Kommission. Darüber hinaus erfüllen wir die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) (ab 01.07.2027 Maschinenverordnung 2023/1230) und die Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) für entsprechende Geräte.

Kurzer Draht zu uns

Fragen oder weitere Informationen gewünscht?

+49 (0)6751 878-0

Per E-Mail kontaktieren

info@dw-renzmann.de