Information zur Umsetzung der 3G-Regelung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gilt ab sofort eine 3G-Nachweispflicht für Arbeitnehmer*innen.
Im Sinne der Fürsorgepflicht für unsere Beschäftigten gilt diese Regelung ab sofort auch für alle Besucher*innen sowie Fremdfirmen und deren Subunternehmer, welche unser Werk betreten möchten. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter entsprechend.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schneiß
Geschäftsführer
D.W.RENZMANN
Apparatebau GmbH
Bewerbungen
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D.W. RENZMANN Apparatebau GmbH
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